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   BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89   

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https://dejure.org/1989,728
BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89 (https://dejure.org/1989,728)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1989 - 7 B 57.89 (https://dejure.org/1989,728)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1989 - 7 B 57.89 (https://dejure.org/1989,728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsbehörde - Abgeschlossenens Prüfungsverfahren - Fehlerhaftigkeit - Wiederaufgreifen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsverfahren (Wiederaufgreifen) - Abgeschlossenes Prüfungsverfahren - Ungeeignete Prüfungsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 397
  • NVwZ-RR 1990, 26
  • DVBl 1989, 1196
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89
    In der Begründung des Berufungsgerichts, daß die Aufrechterhaltung des Prüfungsbescheids vom 17. Juli 1985 schlechthin unerträglich sei, weil durch die als grob rechtswidrig einzustufende Prüfung das Vertrauen in das Prüfungsverfahren verloren gehen könne und mit diesem Vertrauensverlust eine ganz erhebliche persönliche Belastung und Betroffenheit des Klägers verbunden sei, sieht sie einen Widerspruch zu den vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - und vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - (BVerwGE 28, 122 und 44, 333) aufgestellten Rechtsgrundsätzen.

    Hiermit hat das Bundesverwaltungsgerichts in den erwähnten Entscheidungen (BVerwGE 28, 122 [BVerwG 19.10.1967 - III C 123/66] und 44, 333 ) die Fallgestaltungen gekennzeichnet, in denen abgesehen von den Fällen eines bereits gesetzlich vorgesehenen Wiederaufgreifensanspruchs - das Ermessen fehlerfrei nur durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ausgeübt werden kann: Ist die Aufrechterhaltung des Verwaltungsakts "schlechthin unerträglich", so schrumpft der Ermessensspielraum auf Null.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89
    In der Begründung des Berufungsgerichts, daß die Aufrechterhaltung des Prüfungsbescheids vom 17. Juli 1985 schlechthin unerträglich sei, weil durch die als grob rechtswidrig einzustufende Prüfung das Vertrauen in das Prüfungsverfahren verloren gehen könne und mit diesem Vertrauensverlust eine ganz erhebliche persönliche Belastung und Betroffenheit des Klägers verbunden sei, sieht sie einen Widerspruch zu den vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - und vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - (BVerwGE 28, 122 und 44, 333) aufgestellten Rechtsgrundsätzen.
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1974, a.a.O., S. 336; Urteil vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - BVerwGE 28, 122 ; Beschluss vom 22. Oktober 1984, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - a.a.O.; Beschluss vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 57.89 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 268 S. 116; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319 S. 304).

    Ob sich die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes als schlechthin unerträglich erweist, hängt von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (vgl. Beschluss vom 16. August 1989, a.a.O., S. 116).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Derartige Umstände, nach denen die Aufrechterhaltung des Erstbescheides schlechthin unerträglich wäre, etwa die offensichtliche Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils oder ein Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben (vgl. dazu Urteile vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - <BVerwGE 28, 122, 127> und vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - <BVerwGE 44, 333, 336>; Beschluß vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 57.89 - ), sind hier nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 23.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1974, a.a.O., S. 336; Urteil vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - BVerwGE 28, 122 ; Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - a.a.O.; Beschluss vom 22. Oktober 1984, a.a.O.; Beschluss vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 57.89 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 268 S. 116; Beschluss vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319 S. 304).

    Ob sich die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes als schlechthin unerträglich erweist, hängt von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte ab (vgl. Beschluss vom 16. August 1989, a.a.O., S. 116).

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